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   BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B   

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https://dejure.org/2014,25423
BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B (https://dejure.org/2014,25423)
BSG, Entscheidung vom 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B (https://dejure.org/2014,25423)
BSG, Entscheidung vom 03. März 2014 - B 10 LW 16/13 B (https://dejure.org/2014,25423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente - gesetzliches Erfordernis der Hofabgabe - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Revisionszulassung durch BSG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente - gesetzliches Erfordernis der Hofabgabe - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Revisionszulassung durch BSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Das LSG hat seine Ablehnung einer Analogie wegen der nach seiner Ansicht fehlenden planwidrigen Regelungslücke unter anderem auf ein Urteil des BSG (vom 25.2.2010 - B 10 LW 1/09 R, SozR 4-5868 § 13 Nr. 5) gestützt.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 03.11.1999 - B 7 AL 152/99 B

    Mindestvoraussetzungen für Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Das BSG muss aber grundsätzlich allein aufgrund des Vorbringens der Beschwerdebegründung in der Lage sein zu beurteilen, ob die Revision zuzulassen ist oder nicht; es ist nicht Aufgabe der Revisionsinstanz, sich den für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Sachverhalt selbst aus dem Urteil des LSG bzw den Gerichts- und Leistungsakten herauszusuchen (vgl BSG Beschluss vom 3.11.1999, B 7 AL 152/99 B) .
  • BSG, 09.10.1986 - 5b BJ 174/86

    Klärungsbedürftigkeit - Bedeutung der Rechtssache - Auslegung einer Norm

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Das genügt nicht, um die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage hinreichend substantiiert darzulegen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 59) .
  • BSG, 08.02.2013 - B 10 EG 18/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - analoge Anwendung der

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Soweit der Kläger methodisch in Wirklichkeit eine analoge Anwendung der Vorschrift anstreben sollte - darauf lässt sein Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG schließen - fehlt es für eine substantiierte Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ebenfalls an der Auseinandersetzung mit der bisher ergangenen Rechtsprechung und der veröffentlichten Literatur (vgl BSG, Beschluss vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B -, juris; grundsätzlich zu den Voraussetzungen einer Analogie vgl etwa BSG, Beschluss vom 8.2.2013 - B 10 EG 18/12 B -, juris) .
  • BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B
    Soweit der Kläger methodisch in Wirklichkeit eine analoge Anwendung der Vorschrift anstreben sollte - darauf lässt sein Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG schließen - fehlt es für eine substantiierte Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ebenfalls an der Auseinandersetzung mit der bisher ergangenen Rechtsprechung und der veröffentlichten Literatur (vgl BSG, Beschluss vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B -, juris; grundsätzlich zu den Voraussetzungen einer Analogie vgl etwa BSG, Beschluss vom 8.2.2013 - B 10 EG 18/12 B -, juris) .
  • BSG, 28.05.2015 - B 11 AL 5/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenfreiheit für

    Der Beschwerdeführer muss daher "anhand des anwendbaren Rechts" sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (Bundessozialgericht , Beschluss vom 3.3.2014 - B 10 LW 16/13 B - RdNr 8 mwN).
  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 1 LW 14/13

    Hofabgabeerfordernis für den Erhalt einer Regelaltersrente

    Auch der Senat sieht insoweit keinen Grundrechtsverstoß; er folgt dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R, Beschluss vom 29.08.2012, B 10 LW 5/12 B mit ausführlichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vom 04.09.2013, B 10 LW 4/13 B; vom 03.03.2014, B 10 LW 16/13 B, vom 04.08.2014, B 10 LW 19/13 B).
  • BSG, 12.06.2015 - B 12 KR 35/14 B

    Rüge der inhaltlichen Fehlerhaftigkeit eines Berufungsurteils; Inhalt des

    Das BSG muss daher grundsätzlich allein aufgrund des Vorbringens der Beschwerdebegründung in der Lage sein zu beurteilen, ob die Revision zuzulassen ist oder nicht (vgl zB BSG Beschluss vom 3.3.2014 - B 10 LW 16/13 B - Juris RdNr 12; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 13e mwN).
  • BSG, 26.03.2015 - B 11 AL 9/15 B
    Der Beschwerdeführer muss daher "anhand des anwendbaren Rechts" sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 3.3.2014 - B 10 LW 16/13 B - RdNr 8 mwN).
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